
Ausländer müssen sich registrieren lassen
Jeder Ausländer (EU), der länger als 3 Monate am Stück auf Mallorca lebt, muss sich ins Ausländerregister eintragen (Registro de Extranjeros). Dies muss beim Ausländeramt in Palma geschehen. Das Amt benötigt für die Anmeldung ihren Reisepass, eine Kopie des Passes sowie das ausgefüllte Antragsformular, das sie sich im Internet unter http://extranjeros.mtas.es herunterladen können. Ab der Eintragung in das Register gelten sie als Steuerinländer.
Es gilt der Grundsatz, dass alle in einem EU-Land ausgestellten Führerscheine auch in den EU-Ländern Gültigkeit besitzen. Von ausländischen Residenten dürfen die Behörden einen Nachweis verlangen, dass diese sich einem Gesundheitscheck unterzogen haben, der die Fahrtüchtigkeit attestiert. Kann dieser nicht vorgelegt werden, können hohe Geldstrafen drohen. Fahrzeugführer unter 45 Jahren müssen diesen Check alle 10 Jahre machen, unter 70 Jahren muss der Check alle 5 Jahre gemacht werden, Fahrzeugführer über 70 Jahren müssen den Ckeck alle 2 Jahre wiederholen. Unter http://centros-psicotecnicos.es können sie die Ärzte auf Mallorca finden, die diese Checks durchführen.
Für den Fall einer Polizeikontrolle sollten sie unbedingt 2 Warndreiecke, einen Satz Glühbirnen für ihre Vorderscheinwerfer und Rücklichter, ihren Führerschein, einen Ersatzreifen, die Fahrzeugpapiere, die TÜV-Bescheinigung sowie eine Warnweste mitführen. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie die Kfz-Versicherung bezahlt haben und sollten für diesen Fall den Überweisungsbeleg in ihrem Fahrzeug deponieren. Für den Fall der Missachtung frohen bis 90 Eure Strafe.
Wer auf Mallorca als Resident gemeldet ist, darf ausschließlich mit Autos mit spanischem Nummernschild fahren (dies ist in Deutschland übrigens nicht anders). Wer sich auf Mallorca mit einem deutschen Nummernschild bewegt sollte deshalb Nichtresident sein. Selbst wenn das Fahrzeug dauerhaft auf der Insel genutzt wird und hier verbleibt, bedarf es keiner spanischen Zulassung. Der Fahrer muss aber belegen können, dass er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Eine amtliche Beglaubigung (in spanischer Sprache) reicht hierfür aus.
Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen, bei den der TÜV abgelaufen ist sollten unverzüglich nach ihrer Rückkehr nach Deutschland beim TÜV vorfahren. Sie können ihr Auto aber jederzeit beim spanischen TÜV vorführen und sich für die Insel die Verkehrssicherheit bescheinigen lassen. Dies ersetzt aber bei einer Rückführung des Fahrzeuges nach Deutschland nicht den deutschen TÜV.